Umweltallianz Hessen

Bündnis für nachhaltige Standortpolitik

Klärungsstellen

Kooperation statt Konfrontation - die Klärungsstellen

Ein gutes Instrument zur Kommunikationsverbesserung sind die Klärungsstellen: Eine Klärungsstelle kann angerufen werden, wenn in konkreten Fällen von grundsätzlicher Bedeutung auf Wirtschafts- und Behördenseite unterschiedliche Auffassungen bestehen. Sie sind paritätisch mit Vertretern der Verwaltung und Wirtschaft besetzt.

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In den Klärungsstellen sollen durch direkte Kommunikation und gegebenenfalls Mediation die zwischen Verwaltung und Wirtschaft kontrovers betrachteten Themen von allgemeiner Bedeutung zu einer möglichst einvernehmlichen, hessenweit geltenden Lösung gebracht werden.

Dabei gilt es, unterschiedliche Auffassungen zu den gleichen Tatbeständen aufzuzeigen, zu begründen und durch intensive Kommunikation der Beteiligten zu einem, soweit möglich, hessenweiten Konsens zu kommen.

Ein Verfahren der Klärungsstelle stellt keine Konkurrenz und keinen Ersatz zu Verwaltungsverfahren dar und es setzt keine Fristen zum Einlegen von Rechtsmitteln (u.a. Widerspruchsverfahren) außer Kraft. Sie kann jedoch gerichtliche Auseinandersetzungen über die Auslegung gesetzlicher Regelungen verhindern bzw. minimieren. Sie schaffen Akzeptanz für gemeinsame Handlungsweisen, lösen Konflikte und vermeiden Verwaltungsstreitverfahren.

Bisher wurden Klärungsstellen zu folgenden Themen eingesetzt:

  • Abfallwirtschaft,
  • Industrieparks,
  • Grundwassersanierung
  • Immissionsschutz und Gentechnische Verfahren.

Das Ziel der Klärungsstelle Abfallwirtschaft ist es, kontroverse Fragen zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht gemeinsam zu besprechen, unterschiedliche Auffassungen zu den gleichen Tatbeständen aufzuzeigen, zu begründen und durch intensive Kommunikation der Beteiligten landesweit zu einem Konsens zu kommen.

Die Klärungsstelle Abfallwirtschaft ist vor allem als Hilfestellung für kleinere und mittlere Unternehmen gedacht. Sie berät, klärt und schlichtet. So können Streitverfahren vermieden und Rechtssicherheit geschaffen werden. Seit Bestehen der Klärungsstelle Abfallwirtschaft konnten nach dem Motto “Kooperation statt Konfrontation”, ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu folgenden Fragen Empfehlungen gegeben und umgesetzt werden:

  • Vereinfachung bei der Nachweisführung,
  • Deregulierung der Nachweisverordnung,
  • Einstufung von Abfällen,
  • kommunale Satzungsfragen,
  • Lagerung und Behandlung von Abfällen,
  • Auslegung des Abfallbegriffs.

Darüber hinaus sind gemeinsame Stellungnahmen zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur „Thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling“ sowie zur Novelle der Abfallrahmenrichtlinie erarbeitet worden.

In Hessen gibt es derzeit zehn Industrieparks mit etwa 230 Nutzern und rund 40.000 Beschäftigten. Grund genug für die Umweltallianz Hessen, die durch die Gründung von Industrieparks neue umweltrechtliche Situation zu durchleuchten.
Damit Streitigkeiten nicht eskalieren, hat die Umweltallianz Hessen 2004 eine Klärungsstelle Industrieparks eingerichtet. Diese klärt bei Bedarf Sach- und Vollzugsprobleme im direkten Gespräch zwischen Behörden- und Industrievertretern. So sollen praxisgerechte Antworten schnell und einvernehmlich gefunden werden.

Die Broschüre „Industrieparks in Hessen – Handlungsempfehlungen für aktuelle umweltrechtliche Fragen“ ist über die Gemeinsame Geschäftsstelle oder als Download (siehe hierzu Downloads im Servicebereich) erhältlich.

Der Koordinierungskreis hat am 22.11.2005 die Einrichtung der Klärungsstelle "Grundwassersanierung" zur Bearbeitung von strittigen konkreten Problemen bei der Sanierung von Grundwasserschäden beschlossen. Erfreulicherweise musste die Klärungsstelle jedoch bislang nicht angerufen werden.